Ausarbeitung von Schutzrechtsanmeldungen in enger Kooperation mit der Mandantschaft.
 
Durchführung von Erteilungsverfahren vor nationalen und internationalen Patentbehörden.
 
Verteidigung von Schutzrechten der Mandantschaft im Rahmen von Einspruchsverfahren und Beschwerdeverfahren, Nichtigkeitsverfahren und Patentverletzungsprozessen.
 
Angreifen von Schutzrechten Dritter.
 
Durchführung und Auswertung von Patentrecherchen.
 
Erstellung von Gutachten zur Patentfähigkeit und Abhängigkeit von Patentrechten Dritter.