Verhandlung und Erstellung von Verträgen mit technologischem Hintergrund wie Geheimhaltungsvereinbarungen, Forschungs- und Entwicklungsverträge, Kooperationsverträge, Lizenzverträge, Einbringung von Technologie in neue Unternehmen (Start-Ups, Spin-offs, Joint-Ventures).
 
Beratung auf dem Gebiet des Arbeitnehmererfinderrechts.
 
Durchführung von Sortenschutzverfahren.
 
Umschreibungen von Schutzrechtsportfolios bei Betriebsübergängen, Betriebsveräußerungen.