03/01/2024
Der Artikel “EPA – Schmelzhaftkleber – Mengenangaben in Stoffansprüchen“ von unserem Partner Dr. Markus Jacobi wurde in IP kompakt, Ausgabe November 2024, veröffentlicht.
19/11/2024 | Dr. Markus Jacobi
Zusammenfassend kam die technische Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts in der Entscheidung T0888/20 zu dem Ergebnis, dass in einem Patentanspruch, der eine chemische Zusammensetzung beschreibt, die Änderung der Bezugsgröße für Prozentangaben (vorliegend wurde die Bezugsgröße "Gesamtgewicht der Komponenten" zu "Gesamtgewicht des Schmelzklebstoffs" geändert) über den Inhalt der ursprünglichen Offenbarung hinausgeht und damit nicht den Erfordernissen des Artikels 123(2) EPÜ entspricht, wenn die geänderte Bezugsgröße, wie vorliegend, nicht unmittelbar und eindeutig aus der ursprünglichen Patentanmeldung hervorgeht.
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