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Erneute Fristverlängerung des EPA auf den 2. Juni 2020

In Anbetracht der anhaltenden Störungen des öffentlichen Lebens durch den Ausbruch von COVID-19 hat das EPA Maßnahmen ergriffen, um die Rechte der Nutzer zu wahren. Alle Fristen, die am oder nach dem 15. März 2020 ablaufen, werden weiter verlängert bis zum 2. Juni 2020. Diese Frist könnte weiter verlängert werden.

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